Haben Sie Zweifel an Ihrer medizinischen Behandlung? Lassen Sie Ihre medizinrechtlichen Fragen kompetent beurteilen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Kartnig ist auf Medizinrecht und Arzthaftung spezialisiert und berät Mandanten an ihren Standorten in Wien, Graz und Linz. Österreichweit unterstützt die Kanzlei bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Dazu gehören insbesondere:
Angemessener Ausgleich für erlittene körperliche und seelische Schmerzen.
Absicherung Ihrer Existenz, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.
Deckung aller Folgekosten für Therapien, Umbauten oder Betreuung.
Schutz vor Spätfolgen, die heute noch nicht absehbar sind.
Ein ärztlicher Eingriff soll Heilung bringen – doch was, wenn das Gegenteil eintritt? Ein Diagnosefehler, ein missglückter operativer Eingriff oder eine mangelhafte Aufklärung können Ihr Leben von Grund auf verändern. Kommt es zu Behandlungsfehlern oder zu einer unzureichenden Aufklärung, können daraus komplexe rechtliche Fragestellungen entstehen – bei diesen kann die Kanzlei Kartnig helfen.
Zunächst erfolgt eine Besprechung des Sachverhalts. Anschließend beurteilt die Kanzlei die Erfolgsaussichten des Falls und erläutert die rechtlichen Ansprüche. Bei Bedarf können medizinische Sachverständige vorgeschlagen werden, um eine fundierte medizinische Grundlage für die weitere rechtliche Beurteilung zu schaffen.
Verständliche Kommunikation von Anfang an. Nach Klärung der maßgeblichen rechtlichen und tatsächlichen Umstände erfolgt eine gemeinsame Besprechung der möglichen Kosten. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kanzlei die Deckungsanfrage.
Die Kanzlei übernimmt die rechtliche Vertretung gegenüber Ärzten, Spitälern und deren Haftpflichtversicherungen und betreibt erforderlichenfalls die gerichtliche Rechtsdurchsetzung mit Nachdruck.
Eine laufende Information über den Stand des Verfahrens und die weiteren rechtlichen Schritte ist integraler Bestandteil der Mandatsführung.
Die Kanzlei begleitet den Abschluss des Verfahrens und sorgt für die rechtliche Umsetzung des erzielten Ergebnisses.
Ihr Fall ist unsere Priorität. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung setzen wir uns als Ihre Kanzlei im Medizinrecht konsequent und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl für Ihre Rechte ein. Vereinbaren Sie mit uns einen Besprechungstermin. Wir klären gerne mit Ihnen alle anstehenden Fragen ausführlich und in Ruhe.
In den vergangenen Jahren ist die Arzthaftung (Medizinrecht) verstärkt in den Fokus der Judikatur gerückt. Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl werden auf diesem sensiblen Gebiet besonders vorausgesetzt.
Das Arzthaftungsrecht befasst sich einerseits mit den Pflichten von Ärzten und Spitälern gegenüber ihren Patienten und andererseits mit den Rechten des Patienten, wenn er sich medizinisch behandeln lässt.
Die Erfahrung zeigt, dass gerade bei Arzthaftungsfällen bereits vor Einbringung einer Klage medizinische Sachverständige mit ihren Fachkenntnissen herangezogen werden sollten. Dadurch ist es möglich, zu beurteilen, ob eine Klage überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Falls nicht, ist dem Mandanten ein unnötiger Prozess erspart geblieben.
Ein Spezialgebiet der Rechtsanwaltskanzlei Kartnig ist die Beratung und Vertretung von Patienten in Haftungsfällen:
Ein Behandlungsfehler ist der häufigste Grund für eine Arzthaftung. Ein Arzt macht immer dann einen Behandlungsfehler, wenn er seinen Patienten nicht nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst und entsprechend seiner Fachkenntnisse behandelt, also eine vertragliche Pflichtverletzung begeht.
Beispiele für einen Behandlungsfehler sind:
Die Grundlage für die meisten erfolgreichen Klagen im Medizinrecht bilden zwei Hauptformen der Pflichtverletzung: der Behandlungsfehler und die verletzte Aufklärungspflicht.
Der mit dem Arzt abgeschlossene Behandlungsvertrag umfasst auch die Pflicht, den Patienten über Art und Schwere sowie über die möglichen Gefahren und schädlichen Folgen der Behandlung oder ihrer Unterlassung aufzuklären. Der Zeitpunkt der Aufklärung muss so gewählt werden, dass der Patient eine angemessene Frist zur Überlegung hat.
Formulare, Merkblätter und Aufklärungsbögen ersetzen jedoch nicht das persönliche Gespräch!
Der Oberste Gerichtshof betont regelmäßig die Wichtigkeit der individuellen Aufklärung. Eine Aufklärung über Behandlungsalternativen ist erforderlich, wenn für den konkreten Behandlungsfall mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen, die gleichwertig sind, aber unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen haben.
Die Aufklärungspflicht führt auch zur Pflicht der Dokumentation der Aufklärung durch den Arzt. Ärztliche Dokumentationen werden oft mangelhaft geführt, wodurch in Arzthaftungsprozessen häufig eine Haftung des Arztes entsteht.
Im Arzthaftungsrecht spielt eine ordnungsgemäße medizinische Dokumentation eine zentrale Rolle.
In Arzthaftungsprozessen trägt der Arzt die Beweislast dafür, dass die gebotene ärztliche Aufklärung tatsächlich erfolgt ist. Die Erfahrung zeigt, dass fehlerhaft geführte oder lückenhafte medizinische Dokumentationen häufig Anlass für eine Haftung des Arztes sind.
Patientinnen und Patienten haben jederzeit das Recht auf Einsicht in ihre persönlichen Patientenunterlagen sowie auf die Herausgabe von Kopien, etwa von Dokumentationen, Röntgenbildern oder Laborberichten. Wird dieses Recht verwehrt, unterstützt die Kanzlei bei der rechtlichen Durchsetzung.
Als Patient haben Sie jederzeit das Recht auf Einsicht in Ihre persönlichen Patientenunterlagen und auf die Herausgabe von Kopien (Dokumentationen, Röntgenbilder, Laborberichte etc.). Sollte Ihnen dieses Recht verwehrt werden, setzen wir es für Sie durch.
Eine auf Medizinrecht spezialisierte Kanzlei vertritt Patienten bei rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen. Dazu zählen insbesondere Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler, Diagnoseirrtümer sowie Schäden infolge fehlerhafter medizinischer Maßnahmen.
Die Kanzlei prüft, ob ärztliche Sorgfaltspflichten verletzt wurden, klärt Haftungsfragen und setzt Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld durch. Dazu gehört auch die Kommunikation mit Ärzten, Krankenanstalten, Versicherungen und gegebenenfalls Gerichten.
Patienten können bei nachgewiesenem Behandlungsfehler oder Aufklärungsmangel Anspruch haben auf:
Die Kanzlei Kartnig prüft jeden Fall individuell und setzt diese Ansprüche konsequent durch.
In der Regel beträgt die Verjährungsfrist in Österreich drei Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem der Patient den Fehler und den Schaden erkannt hat. In manchen Fällen (z. B. Spätfolgen) kann die Frist länger sein. Eine frühe rechtliche Beratung ist daher entscheidend.